10.1 Haftung und Ausschluss
(1) PDIMA übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder zurückzugeben. Eine Löschung nach Vertragsende erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
(2) PDIMA haftet für Sach- oder Rechtsmängel nach den vorhandenen geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(3) PDIMA haftet Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(4) In sonstigen Fällen haftet PDIMA soweit nicht abweichend geregelt nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kunden regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich abweichender Regelungen ausgeschlossen.
(5) Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von PDIMA entsprechend.
(7) PDIMA schützt seine Kunden so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Kunden durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 4-6 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
(8) PDIMA haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. PDIMA übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.